MBS:BAU NORD

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Grundlagen für Beratung, Planung und Bauausführung.

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit MBS:BAU NORD, soweit im jeweiligen Angebot, Bauvertrag oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes schriftlich geregelt ist.

1. Geltungs­bereich und Vertrags­partner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Beratungsleistungen, Bauleistungen, Sanierungsarbeiten, Bauleitungs- und Projektkoordinationsleistungen der MBS:BAU NORD UG (haftungsbeschränkt), Zur Schulheide 46, 49448 Stemshorn.

Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen nicht entgegenstehen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MBS:BAU NORD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Anfragen, Angebote und Vertrags­schluss

Projektanfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein schriftliches Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein Bauvertrag von beiden Seiten angenommen bzw. bestätigt wurde.

Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Pläne, Leistungsverzeichnisse, Berechnungen, Fotos und sonstigen Projektunterlagen erstellt. Unvollständige oder nachträglich geänderte Unterlagen können zu Anpassungen von Preisen, Terminen und Leistungsumfang führen.

Die erste Einschätzung und Beratung ist kostenfrei. Eine detaillierte Angebotsausarbeitung mit Unterlagenprüfung, Mengen- und Risikobewertung sowie Ablaufabstimmung erfolgt nach individueller Freigabe und Zahlung der vereinbarten Angebotspauschale. Die derzeitige Angebotspauschale beträgt 149 € brutto und wird bei Auftragserteilung vollständig gutgeschrieben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Leistungs­umfang, Ausführung und Mitwirkung

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Bauvertrag, den Anlagen und den dort genannten technischen Unterlagen. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Pläne, statischen Nachweise, Energienachweise, Zufahrts- und Baustellenzugänge sowie Versorgungsanschlüsse bereit, soweit dies nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von MBS:BAU NORD gehört.

Änderungs- oder Zusatzwünsche nach Vertragsschluss werden gesondert bewertet. Soweit sie Mehrkosten oder Terminverschiebungen auslösen, werden diese vor Ausführung abgestimmt und dokumentiert.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde und dem Auftraggeber in der gesetzlich erforderlichen Form zur Verfügung steht.

4. Termine, Bauablauf und Verzögerungen

Termine und Ausführungszeiträume sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Witterung, Lieferverzögerungen, fehlende Vorleistungen, behördliche Vorgaben, höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände können den Bauablauf beeinflussen.

MBS:BAU NORD informiert den Auftraggeber über erkennbare Verzögerungen und stimmt die nächsten Schritte transparent ab.

5. Preise, Abschläge und Zahlung

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern nach der im Angebot dargestellten Preislogik.

Abschlagszahlungen, Zahlungspläne und Fälligkeiten richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien im Eigentum von MBS:BAU NORD, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

6. Abnahme, Mängelrechte und Gewähr­leistung

Nach Fertigstellung abnahmereifer Leistungen erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und berechtigte Beanstandungen nachvollziehbar mitzuteilen.

Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. MBS:BAU NORD erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.

Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter, nachträgliche Änderungen ohne Abstimmung oder nicht von MBS:BAU NORD zu vertretende Umstände verursacht wurden.

7. Haftung

MBS:BAU NORD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MBS:BAU NORD nach den gesetzlichen Grundsätzen für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

8. Verbraucher­informationen, Widerruf und Bauverträge

Ein Vertragsschluss über das Projektformular der Website findet nicht statt. Das Formular dient ausschließlich der Kontaktaufnahme, ersten Einschätzung und Vorbereitung weiterer Gespräche oder Unterlagenprüfungen.

Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

Bei Verbraucherbauverträgen im Sinne der §§ 650i ff. BGB werden die gesetzlich erforderlichen Unterlagen, insbesondere eine Baubeschreibung nach § 650j BGB, vor Vertragsschluss bereitgestellt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für Verbraucherbauverträge gelten zusätzlich die gesetzlichen Widerrufsregeln, insbesondere § 356e BGB. Der Beginn von Leistungen vor Ablauf einer Widerrufsfrist erfolgt nur nach ausdrücklicher Beauftragung bzw. Zustimmung des Verbrauchers und unter Beachtung der gesetzlichen Folgen, insbesondere möglicher Wertersatzpflichten.

9. Datenschutz und Projekt­unterlagen

Personenbezogene Daten und übermittelte Projektunterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, nur solche Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die für das jeweilige Projekt erforderlich sind.

10. Streit­beilegung, Gerichtsstand und Schluss­bestimmungen

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MBS:BAU NORD. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an info@mbsbau-nord.de.

Stand: Juli 2026